Bochum, 21-11-2020, Michael Ballweg
QUERDENKEN 711 – Stuttgart
Today I am especially happy to be at a demonstration in Bochum for the first time. And I am happy to say: Attention! Attention! The freedom virus has reached Bochum and is spreading rapidly….
Hallo Bochum,
ich freue mich heute besonders, das erste Mal bei einer Demonstration in Bochum zu sein.
Und ich freue mich zu sagen: Achtung! Achtung! Das Freiheits-Virus hat Bochum erreicht und verbreitet sich rasant.
Wir sind Demokraten. Wir sind eine friedliche Bewegung, in der Extremismus, Gewalt, Antisemitismus und menschenverachtendes Gedankengut keinen Platz hat.
„Die Idee und Ideale von Querdenken sind: Wir reden mit allen, die friedlich und gewaltfrei agieren und verweigern jedwede Vorverurteilung, wir eröffnen einen freien und demokratischen Debattenraum. Wir stehen für Frieden, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Das ist der Debattenraum, in dem wir uns bewegen.
Alle Menschen, für die Gewalt oder menschenverachtende Äußerungen ein Mittel der politischen Auseinandersetzung sind, stehen außerhalb unseres Debattenraums, alle anderen sind innerhalb unseres Debattenraums. Wie jemand durch Dritte bezeichnet wird, das ist dabei für uns unerheblich. Querdenken heißt miteinander sprechen und nicht übereinander, oder zu hetzen. Querdenken heißt Respekt vor den Menschen und seiner Individualität und seinem Weltbild.
Unser Ziel ist, diesen Debattenraum zu öffnen und Menschen zu ermöglichen, selbst und eigenständig Entscheidungen treffen, wie sie mit den massiven Einschränkungen der Grundrechte und der derzeitigen Entwicklung umgehen und wo sie stehen.
ART. 1 der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948, kurz AEMR genannt.
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“
Die Präambel der Menschenrechte erklärt in der internationalen Menschenrechtcharta die grundsätzliche Absicht der: „Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt“, und den Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, sowie an „die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau“. Er deckt sich mit dem Sinn des Satzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ im Artikel 1 Abs. 1 GG.
Die Menschenrechte binden die rechtsstaatliche Vollziehung an die Wahrung der Grundsätze im Umgang mit dem Volk.
Artikel 28 AEMR (Soziale und internationale Ordnung)
„Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.“
Einige Artikel der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ wurden in den beiden internationalen Pakten über Bürgerliche und Politische Rechte (den „Zivilpakt 1“) sowie über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte (den „Sozialpakt1“) innerhalb der europäischen Staaten übernommen. Sie wurden beide 1966 geschlossen und traten beide 1976 in Kraft. Diese Bestimmungen haben im Gegensatz zu der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte dadurch den Rang eines bindenden internationalen Abkommens innerhalb Europas erhalten. Denn diese Bestimmungen hat seinerzeit auch das damals amtierende Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland als Kanzler unterschrieben und damit anerkannt. Diese Rechte gelten daher auch für uns deutsche Staatsbürger.
Es gibt dabei dreierlei Arten von staatlichen Pflichten, im Zusammenhang mit dem Rechtsträger unserer Menschenrechte – für das menschlichen Individuum: Achtungspflichten, Schutzpflichten und Gewährleistungspflichten. Die Gewährleistungspflicht der Schutzbereiche des deutschen Grundgesetzes und die der Ewigkeitsklausel (Art. 73 Abs. 3 GG) gehört dazu. Darin steht:
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Ländern, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung und die in Artikel 1 bis 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
3. IfSG
Das 3. Infektionsschutzgesetz erlaubt mit § 28 und § 28 a die Kappung mehrerer Grundrechte für alle Deutschen. Dazu gehören die Einschränkungen der Schutzbereiche aus Artikel 2, 8, 10, 11, 13, obwohl genau dies nach der Ewigkeitsklausel nach Art. 73 Abs. 3 GG unzulässig ist. Laut der Ewigkeitsklausel sind die Artikel 1 bis 20 GG unumstößlich.
ICCPR- Zivilpakt 1, 19.12.1966 – Verträge der europäische Staaten untereinander
Im Zivilpakt 1 stehen folgende Verpflichtungen für die Bundesrepublik Deutschland und für alle europäischen Staaten:
Artikel 1
Absatz: (1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.
(2) Alle Volker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Wohles sowie aus dem Völkerrecht erwachsen. In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden.
(3) Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhand gebieten verantwortlich sind, haben entsprechend den Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten.
Artikel 7
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden. (Hinweis: Impfzwang, Maskenpflicht, Entpersonalisierung des Individuums)
Achtung: Artikel 4 GG wurde außer Kraft gesetzt, obwohl nach Artikel 7 verboten. Die Schockstrategie im geleakten Papier des Bundesinnenministeriums im Zusammenhang mit der Angststrategie ist eine grobe Verletzung. Medizinisch gilt die Angststrategie als psychische Folter. Eine staatlich verordnete „Schockstrategie“ ist ein angewandtes Kriegsmittel!
Artikel 21
Das Recht, sich friedlich zu versammeln, wird anerkannt. Die Ausübung dieses Rechts darf keinen anderen als den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen oder der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), zum Schutz der Volksgesundheit, der öffentlichen Sittlichkeit oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind.
Versammlungsfreiheit: Artikel 8 Grundgesetz – außer Kraft gesetzt:
Ich möchte es an dieser Stelle bei dieser Zusammenfassung belassen. Die Liste der Verletzungen, die durch unser Juristen-Team ausgearbeitet wurde, ist 14 Seiten lang.
Presse
Inzwischen erhalte ich die Rückmeldung von vielen Initiativen, dass in sich die Berichterstattung in den lokalen Medien ändert und dass hier das Framing abnimmt. Das freut mich und ist ein Anfang.
Allerdings ist die Berichterstattung über die großen Demonstrationen vom 01.08.2020, 29.08.2020 und 07.11.2020 in Leipzig geprägt von Verdrehungen, Schmähungen und Verleumdungen.
Deshalb widmen wir uns seit zwei Wochen verstärkt der Pressearbeit und werden diese auch in den nächsten Wochen intensivieren. Dazu haben wir ein professionelles Presse-Team. Wir werden auch die Initiativen mit Kommunikationsleitfäden unterstützen.
Diese Woche haben wir eine Anfrage der Kontext-Wochenzeitung zur beantwortet:
Sehr geehrter Herr Lessat,
am 01.11.2020 haben Sie mir einen Fragenkatalog zugesendet. Ich danke Ihnen für Ihr Interesse. Allerdings haben Sie mir nur eine Frist von 24 Stunden gesetzt, mitten im OB-Wahlkampf und mitten in Demonstrationsvorbereitungen. Ihre Anfrage war zu kurzfristig und kommt zudem reichlich spät. Denn bis zu Ihrer Anfrage hatte ihre Redaktion über Monate hinweg unter anderem auch durch Sie unwahre Tatsachen und ehrenrührige Inhalte über die bürgerliche Bewegung Querdenken verbreitet. Damit haben Sie sehr viele Menschen beleidigt, herabgewürdigt und diffamiert. Deswegen wende ich mich an Sie mit einer ausführlichen Mail, bevor ich Ihre Fragen beantworte. Denn: In dem Ihre Redaktion den Fokus der Motive unserer bürgerlichen Bewegung künstlich verformte und sinnverdrehte und damit bewusst politisierte, nahmen Sie eine zunehmend hetzerische, schmähende, aggressive und abwertende Rhetorik und Haltung ein. Das hat mit seriösem Journalismus aus unserer Sicht nichts zu tun. Man könnte es auch als eine vorsätzlich unwahre Berichterstattung ansehen. Denn es reihen sich hetzerische Begriffe und Aussagen aneinander:
14.11.2020:
https://www.kontextwochenzeitung.de/politik/501/puffbesitzer-und-maeuseretter-7100.html
Hier:
- „querdenkende Trollarmee von Michael Ballweg“: (Ehrverletzend/Herabsetzend)
- „“Querulante“ Querdenker“: (Ehrverletzend/Herabsetzend)
- „seine Gefolgschaft“: (Ehrverletzend/Herabsetzend)
- „zweifelhaften Ruf“: (Ehrverletzend/Herabsetzend)
14.10.2020:
https://www.kontextwochenzeitung.de/politik/498/wen-juckts-7044.html
Hier:
- „Corona-Chefskeptiker“: (Unwahre Tatsachenbehauptung, Üble Nachrede, Das Corona-Virus und dessen Existenz wird keineswegs geleugnet)
- „Ballweg-Fans“: (Ehrverletzend/Herabsetzend)
09.09.2020:
https://www.kontextwochenzeitung.de/gesellschaft/493/der-kryptokonformist-6983.html
Hier:
- „Kryptokonformist“: (Ehrverletzend/Herabsetzend)
- „lässt Zweifel zu, fundamentale Zweifel sogar“: (Ehrverletzend/Herabsetzend)
- „was in der rechtsradikalen Szene Rang und Namen hat“; (Propaganda, Unwahre Tatsachenbehauptung, Üble Nachrede)
- „viele davon mit Reichsflaggen an diesem Tag die Sicherheitsabsperrung vor dem bundesdeutschen Parlamentsgebäude durchbrachen“: (Unwahre Tatsachenbehauptung, Üble Nachrede); die Demonstration von QUERDENKEN711 war auf der Straße des 17. Juni; die Demonstration am Reichstag war eine andere Demonstration, die mit Querdenken nichts zu tun hat
- „,die ihn im Gespräch mit einem Kader der rechtsextremen identitären Bewegung zeigt“: (Unwahre Tatsachenbehauptung, Üble Nachrede)
- „Tagesspiegel hat den Fall ausführlich dokumentiert“: (Propaganda; Tagesspiegel ist kein Kriminologe)
- „im ebenfalls rechtsextremen „Compact“-Magazin wie es direkt von der Quelle heißt“: (Unwahre Tatsachenbehauptung, Üble Nachrede); die Quelle heißt Volksverpetzer und stellt einen Schmäh- und Hetzpranger dar; Es wird dabei auf ein Twitter Kommentar und auf vermeintliche „Aufklärer“ verwiesen. Dort heißt es „Das Team #Querdenken will unser Grundgesetz ersetzen, toleriert viele Rechtsextreme, unterhält Kontakte zu einem Holocaustleugner & teilt sogar selbst rassistische Beiträge. Warum die Distanzierungen von Rechts unglaubwürdig scheinen erklärt unser Autor. https://volksverpetzer.de/aufklarer/querdenken-verfassungsfeindlich/). Das ist Volkshetze. Querdenken repräsentiert eine große Bürgerschaft. Wir werden daher den „Autor“ anzeigen.
- „seine Naivität“: (Ehrverletzend/Herabsetzend)
- „Rechtes Denken zu identifizieren fällt ihm offensichtlich schwer“: (Ehrverletzend/Herabsetzend)
- „bis zur Reichsflagge schwenkenden Hooligan“: (Propaganda)
- „politisiert wurden“: (Propaganda)
- „Sündenbocksuchen“: (Ehrverletzend/Herabsetzend)
- „populistische Kräfte“: (Ehrverletzend/Herabsetzend)
- „grassierende Denkverkürzungen“: (Ehrverletzend/Herabsetzend)
- „Demo am 09.08.“ (Unwahre Tatsachenbehauptung); obwohl am 08.08.2020
Mit einem Foto von Jens Volle, der sich auf der Demo als Fotograf nicht akkreditiert hat und offensichtlich im Backstage-Bereich
oder in der Menge ungefragt ein Foto von mir „abgeschossen“ hat. (Verletzung des Rechtes am eigenen Bild nach § 22 Satz 1 KunstUrhG i.V.m. Art 2 GG)
Das Schreiben hat insgesamt 13 Seiten und ich spare es mir, die weitere Propaganda, Unwahre Tatsachenbehauptungen und üble Nachrede vorzulesen. Ihr findet es auf unserer website www.querdenken-711.de.
Sehr geehrter Herr Lasset,
die Querdenken-Demos sind keine Anti-Corona-Demos, sondern Demos für die Wiederherstellung unserer Grundrechte, da wir die Maßnahmen der Regierung unter wissenschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten für vollkommen unangemessen halten.
Wir sehen dabei in der Arbeit Ihrer Redaktion Verstöße gegen den Pressekodex, sei es den der Sorgfalt- und Wahrheitspflicht (Ziffer 2 und 1), den der Wahrung der Ehre, den des Persönlichkeitsrechts (Ziffer 7 und 8), den der Unschuldsvermutung, oder den des Diskriminierungsverbotes. (Ziffer 10, da Schmähungen und Ziffer 12)
In einem Gerichtsurteil zu einer Prangerseite mit Inhalten ihrer Art heißt es:
„Werden dem Empfänger in Bezug auf eine bestimmte Person Tatsachen mitgeteilt, aus denen es erkennbar eigene Schlussfolgerungen ziehen soll, so dürfen hierbei keine wesentlichen Tatsachen verschwiegen werden, die dem Vorgang ein anderes Gewicht geben könnten und deren Kenntnis für den Empfänger unerlässlich ist, der sich im Kernpunkt ein zutreffendes Urteil bilden soll. Liegt es daher nahe, aus mehreren unstreitigen Tatsachen eine bestimmte (ehrverletzende/herabsetzende) Schlussfolgerung zu ziehen, so ist jedenfalls wie eine bewusst unvollständige Berichterstattung rechtlich wie eine unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln.“
(Quelle: Seite 9, letzter Absatz, Urteil vom 19.12.2019 Az. 2-03 O 127/19, LG Frankfurt)
Ihre Redaktion hat in ihrer Berichterstattung den Status der bewusst unwahren Tatsachenbehauptungen durch Weglassen der wesentlichen Fakten erreicht. Fakt ist, dass
- es sich um eine friedliche und demokratische Bewegung handelt.
- Ihre Redaktion – wenn überhaupt – reine Ausnahmeerscheinungen beschrieben hat und den großen Rest weggelassen hat, neben der Tatsache, dass der rhetorisch aufhetzende und anprangernde Duktus Ihrer Botschaften eindeutig zu erkennen ist.
Er beinhaltet, neben Stimmungsmache, Verallgemeinerungen, Unterstellungen von kriminellen Energien, herabsetzende Meinungsabsonderungen, diverse unwahre Tatsachenbehauptungen und eine unerträgliche Form der ungerechtfertigten Unterstellung einer radikalisierten und gewaltbereiten Bewegung. Die Berichterstattung zeugt von einer Masse an reißerischer Propaganda, die justiziabel sein könnten.
Die „Wordings“ ihres Hauses innerhalb Ihrer Artikel, die hier eine große und wachsende Bürgerbewegung der gesellschaftlichen Mitte darstellt, sowie meine Person beschreibt, zeigen sich tendenziös politisierend, anprangernd und strotzen vor Vorverurteilungen, Verunglimpfungen, Schmähungen, Verächtlichmachung und übler Nachrede. Selbst vor der Unterstellung einer faschistischen und rechtsextremen Bewegung schreckt ihre Redaktion nicht zurück und tobt sich in pseudowissenschaftlichen Analysen mit Verweis auf Hannah Ahrendt aus, um damit Querdenken eine vermeintlich antisemitische und faschistoide Gesinnung zu attestieren und vergleicht unsere Bewegung mit der Hitler-Bewegung.
Die Erklärung auf unabhängige und wahrheitsgetreue Berichterstattung nach dem deutschen Pressekodex auf unserer Seite wurde von Ihnen nicht unterschrieben. Das ist für uns überhaupt nicht verwunderlich. Denn die Rhetorik ihrer Redaktion könnte auch aus dem Stasi-Handbuch entspringen. Als hetzerische Propaganda in einem Unrechtstaat gilt, wie unter 2.6.2 zitiert wird:
„Bewährte anzuwendende Formen der Zersetzung:
- Systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges auf der Grundlage miteinander verbundener wahrer, überprüfbarer und diskreditierender sowie unwahrer, glaubhafter, nicht widerlegbarer und damit ebenfalls diskreditierender Angaben.
- Systematische Organisierung beruflicher und gesellschaftlicher Misserfolge zur Untergrabung des Selbstvertrauens einzelner Personen“.
Ich verweise auf das StGB und auf Art. 2 Abs. 2 GG.
Ihr seht, es gibt viel zu tun. Wir werden nächste Woche Musterbeschwerden beim Deutschen Presserat zur Verfügung stellen und ich bitte Euch – nehmt Euch die Zeit, diese Auszufüllen und abzusenden.
Die Zukunft gehört den Menschen,
die ihrem Herzen folgen,
egal was die Kritiker sagen.
Denn es sind die Außenseiter,
die die Welt verändert haben
und die einen echten und bleibenden Unterschied machen.
Bochum – Vielen Dank!
https://norberthaering.de/unkategorisiert/seehofer-warnt-corona-leugner/