Volker Beck und Crystal Meth

Kein Crystal- Meth- Konsument fängt mit diesem Rauschgift an. Es steht am Ende einer langen Stufenleiter. Ein langer Zeitraum mit Versuchen mit euphorisierenden, betäubenden oder antriebssteigernden Drogen geht voraus. Jeder Drogenkonsument weiß, worauf er sich einlässt. Niemanden macht die Substanz abhängig, jeder macht sich selbst von ihr abhängig. Ist das Verbot des Konsums und des Handels mit diesen Substanzen eine Einschränkung der Souveränität? Ja, das ist es. Aber dazu ist die Gesellschaft berechtigt. Denn jedes Handeln damit, der Kauf oder das in den Verkehr bringen ist eine gesellschaftliche Handlung, die wie jede andere gesellschaftlich relevante Tätigkeit moralischen und juristischen Regeln unterworfen ist. Niemand, der sich in seinem Kämmerchen zu Tode säuft oder sich mit legalen Substanzen ein berauschendes Getränk oder Inhalat zubereitet, muss deswegen einen Eingriff der Staatsorgane befürchten. Auch ein versuchter Suizid wird nicht bestraft. Aber  jeder Kontakt mit anderen Menschen dabei ist Regeln unterworfen und muss es auch sein. Und warum strebt ein Süchtiger in die Öffentlichkeit und belässt es nicht beim stillen, privaten und geheimen Konsum? Weil es zum Wesen der Sucht gehört, zwei Seelen in seiner Brust zu haben. Einerseits wird die Anerkennung der politischen Öffentlichkeit, des Arbeitgebers oder der Familie gesucht, andererseits wird die dafür erbrachte Leistung als unangemessen, belastend und als Einschränkung der Persönlichkeit empfunden. Einige Teile der Persönlichkeit verkümmern, werden unterdrückt. Psychoanalytisch gibt es keinen Unterschied zwischen Uli Höneß und Volker Beck. In diesem Zusammenhang auf den Leistungsstress in unserer Gesellschaft zu verweisen, bringt wenig, denn die Gesellschaft zu schaffen, die keinen Stress hervorruft, das dauert noch etwas.

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