Terrorurteil gegen Heinrich Habig

Völlig blind und Recht und Gesetz missachtend verurteilte die Richterin heute in Bochum den Arzt zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis. Dieser Arzt schützte seine Patienten auch unter Druck und Gefahr vor den teils tödlichen und schwer körperverletzenden Injektionen. Nach übereinstimmendem Eindruck ist Heinrich Habig ein liebenswerter Arzt, der nur seinem Gewissen folgte.

Die vorsitzende Richterin beging fortlaufend Rechtsbrüche, die ein Laie nicht alle aufzählen kann. Sie beugte das Recht und hatte stur nur die Verurteilung im Sinn. Sie tuschelte während der Verhandlung dauernd mit der Staatsanwältin und ließ die Ausweise der Zuschauer fotokopieren. Von Hinweisen auf ihr rechtsbrüchiges Vorgehen ließ sie sich nicht beeindrucken. Beweisanträge wurden abgeschmettert. Eine Befangenheit wollte sie nicht erkennen. Die Blamage der Justiz ist ungeheuerlich. Will die Justiz diese Richterin noch einem Angeklagten in Zukunft zumuten? Das kann man sich kaum vorstellen.

Dr. Habig sitzt weiter in Untersuchungs (Erpressungs-)-Haft. Die Kammer wird durch die oberen Gerichte gedeckt. Ein Trauerspiel ohne Ende. Die Wut und die Empörung sind unter den Prozessbeteiligten groß; der falsche Mann sitzt vor Gericht. Das ist die Meinung der Prozessbeobachter, sie fühlen sich an die dunkle Zeit Deutschlands erinnert. Die Täter, die in der Regierung sitzen und so viel Unglück über die Menschen gebracht haben, müssten angeklagt werden.  Das will diese Kammer um jeden Preis verhindern.

Nach 1945 wurden nur wenige Richter, die mitgemacht hatten,  verurteilt. Wann wird heute 1945 eintreten?

Prof. Stefan Homburg: “Wer hier formal argumentiert, hätte damals auch Oskar Schindler ins Gefängnis geschickt, weil dieser gegen Nazi- Gesetze verstieß”

3 Replies to “Terrorurteil gegen Heinrich Habig”

  1. An den
    Präsidenten des Landgerichts Bochum
    Herrn Prof. Dr. Dieter Coburger
    Josef-Neuberger-Str.
    44787 Bochum
    beA
    AZ. 20/2023
    Selfkant, den 30.6.2023
    Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Vorsitzende Richterin der 12. Strafkammer
    Frau Breywisch-Lepping
    Sehr geehrter Herr Landgerichtspräsident Prof. Dr. Coburger,
    hiermit reiche ich gegen die Vors. Richterin Frau Breywisch-Lepping
    Dienstaufsichtsbeschwerde
    ein.
    Begründung:
    Ich bin der Wahlverteidiger des Angeklagten Heinrich-Karl Werner Habig in den Strafsachen
    gegen Habig – AZ. 12 KLs-35 Js 540/22-6/23 und gegen Habig u.a. – AZ. 12 KLs-35 Js
    540/22-34/22.
    Seit meiner Bestellung als Wahlverteidiger ab Anfang Februar 2023 hat mich im negativen
    Sinne immer wieder fasziniert, was die Vors. Richterin Breywisch-Lepping unter einer
    sachgerechten Verhandlungsleitung versteht und welches Verständnis sie insbesondere
    von dem Grundsatz der Öffentlichkeit hat.
    Es hätte also schon mehrere Anlässe gegeben, um gegen Frau Breywisch-Lepping eine
    Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Die zahlreichen Befangenheitsanträge, die der
    Wahlverteidiger der mitangeklagten Ehefrau meines Mandanten, der Kollege Stefan
    Schlüter, und ich seit Februar wegen der wiederholt willkürlichen und offenkundig
    hochbefangenen Prozessführung der Vors. Richterin Breywisch-Lepping eingereicht haben,
    dokumentieren das.
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    Der Grundsatz der Öffentlichkeit wird in diesen Strafsachen seit dem 1. Verhandlungstag
    durchgehend verletzt, insbesondere durch die Anordnung und Aufrechterhaltung einer
    zusätzlichen Sicherheitsschleuse im Eingangsbereich zu dem Sitzungssaal, aber auch
    durch einen geradezu schikanösen Umgang mit den Zuschauern durch die Vors. Richterin.
    Eine solche Sicherheitsschleuse war zu keiner Zeit durch irgendwelche konkret
    nachvollziehbaren Umstände veranlasst und zu keiner Zeit zu rechtfertigen. Ganz im
    Gegenteil. Das Publikum hat sich stets sehr friedlich verhalten, auch außerhalb des
    Sitzungsaales. Viele Zuschauer sind beispielsweise auch während der Sitzungspausen in
    den Räumen der Kantine immer wieder Mitgliedern dieser 12. Strafkammer und auch den
    Vertreterinnen der Staatsanwaltschaft Bochum persönlich begegnet, ohne dass es dabei zu
    irgendwelchen negativen Vorfällen gekommen wäre.
    So und nicht anders sah sie in Wahrheit aus, die „Sicherheitslage“, die angeblich zu einer
    zusätzlichen Sicherheitsschleuse Anlass gab.
    Was dem Fass aber schließlich endgültig den Boden ausgeschlagen hat, das ist der
    Umstand, dass die Vors. Richterin Breywisch-Lepping in dem Verfahren zu AZ. 12
    KLs-35 Js 540/22-6/23 am 27.6 alle (!) Zuschauer nach dem Ende der Sitzung (gegen
    18.00 Uhr) für mehrere Minuten daran gehindert hat den Sitzungsaal zu verlassen.
    Von einem vergleichbaren Vorgehen eines Vors. Richters – in irgendeiner
    Verhandlung – hatte ich bis dahin noch nicht einmal gehört.
    Würden Sie also bitte mir und der gesamten Öffentlichkeit erklären, warum die
    Zuschauer einer öffentlichen Strafverhandlung in Ihrem Landgericht auf diese Art und
    Weise schikaniert und von dem (weiteren) Besuch von öffentlichen Sitzungen in
    diesen Strafsachen abgehalten werden?
    Anlass für diese groteske Anordnung, die m.E. sogar den Tatverdacht einer Nötigung im Amt
    und der Freiheitsberaubung begründet, war der Umstand, dass einige Besucher meinem
    Mandanten am 27.6.2023 unmittelbar nach Beendigung seines sehr emotionalen
    Schlussvortrags, der alle Besucher zutiefst berührt hat, spontan Beifall gespendet haben.
    Mehrere Zuschauer waren – wie sie mir später berichteten – angesichts der Worte meines
    Mandanten zu Tränen gerührt und konnten gar nicht anders, als ihm dafür mit ein wenig
    Beifall großen Respekt zu zollen.
    Wie kann man angesichts solcher Umstände so kalt und herzlos reagieren und das
    Publikum für eine derart zutiefst menschliche Reaktion dann auch noch festhalten wollen,
    damit man einige von ihnen für diesen Beifall mit einem Ordnungsgeld belegen kann??
    Allen Anwesenden, d.h. allen Verfahrensbeteiligten und auch den Zuschauern, gingen zu
    diesem Zeitpunkt zudem davon aus, dass die Sitzung ohnehin unmittelbar nach diesem
    Schlussvortrag meines Mandanten unterbrochen und am 29.6.2023 mit der Verkündung
    eines „Teil“-Urteils fortgesetzt werden würde.
    Schon vor diesem Hintergrund war es gar nicht möglich, dass der ordnungsgemäße Ablauf
    dieser Sitzung vom 27.6.2023 durch diesen spontanen Beifall in irgendeiner Form hätte
    beeinträchtigt werden können.
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    Ich habe es schon mehrfach – auch in einem Verfahren vor einem Bundesgericht – erlebt,
    dass Verfahrensbeteiligten wegen ihrer Beiträge vom Publikum spontan Beifall gespendet
    worden ist. Auf solche Ereignisse haben die Vors. Richter stets sehr moderat reagiert.
    Ganz anders aber die Vors. Richterin Breywisch-Lepping, die in der Strafsache beider
    Eheleute Habig zwei Besucher der Sitzung sogar einmal scharf dafür gerügt hat, dass sie
    sich im nicht hörbaren Bereich (!!) unterhalten haben. Kein Verfahrensbeteiligter hatte ein
    störendes Gespräch gehört. Auf Nachfrage der Wahlverteidiger bestätigte die Vors.
    Richterin Breywisch-Lepping, dass das Geflüster dieser beiden Besucher auch für sie
    lediglich optisch wahrnehmbar war.
    Am 28.6.2023 hat die Vors. Richterin Breywisch-Lepping in ihrer Eigenschaft als Vors.
    Richterin der 12. großen Strafkammer aus Anlass des oben beschriebenen Beifalls in der
    Sitzung vom 27.6.2023 in beiden vorgenannten Strafsachen dann sogar noch eine
    sitzungspolizeiliche Verfügung erlassen, die jeweils zu Ziff. I. folgende Regelungen
    beinhaltet (Zitat):
    „Sämtliche Zuschauer haben bei Betreten des Saales einen amtlichen Ausweis über ihre
    Person vorzulegen. Ohne Vorlage eines Ausweises erfolgt kein Zutritt zum Saal.
    Von den Ausweisen sind Ablichtungen/Fotos zu fertigen. Die Ablichtungen sind
    unverzüglich nach der Sitzung der Vorsitzenden auszuhändigen und werden spätestens an
    dem auf den Sitzungstag folgenden Werktag vernichtet, sofern diese nicht zur Verfolgung
    von Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder zur Durchsetzung von Ordnungsmaßnahmen
    benötigt werden.“
    Das setzt dem ganzen Fehlverhalten endgültig die Krone auf.
    In dem Verfahren zu 12 KLs-35 Js 540/22-6/23 habe ich noch am 28.6.2023 schriftsätzlich
    beantragt, diese Regelungen zu Ziff. I. sofort, jedenfalls noch vor dem Einlass des
    Publikums zu dieser Strafsache am 29.6.2023 aufzuheben, freilich ohne Erfolg. In dem
    vorgenannten Parallelverfahren der Eheleute Habig wurde dieser Antrag dann in öffentlicher
    Sitzung gestellt.
    Die vorgenannten Regelungen sind jedenfalls in meiner anwaltlichen Erfahrung ohne jedes
    Beispiel und verletzen evident den Grundsatz der Öffentlichkeit.
    Dass solche Regelungen zugleich einen absoluten Revisionsgrund abgeben muss ich hier
    nicht vertiefen. Solche Ausführungen bleiben der Revisionsbegründung vorbehalten.
    Auch wenn es eigentlich nicht weiter begründet werden müsste: Bereits die Anordnung,
    dass „sämtliche“ Zuschauer bei Betreten des Saales einen amtlichen Ausweis über ihre
    Person vorlegen müssen, da sie andernfalls keinen Zutritt zum Saal erhalten, war und ist
    geeignet, Interessierte von dem Besuch dieser Strafsache abzuschrecken.
    Folglich kam es am 29.6.2023 auch zu hitzigen Debatten vor dem Sitzungsaal zu dieser
    Strafsache zwischen einigen Personen, die den Prozess besuchen wollten, und einigen der
    anwesenden Wachtmeister.
    Es ist auch davon auszugehen, dass einige Personen unter diesen Umständen davon
    abgesehen haben den Sitzungssaal zu betreten. Ich kann das zwar nicht aus eigener
    Wahrnehmung bestätigen, da ich mich zu Beginn der Sitzung natürlich im Sitzungssaal
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    befand. Die Ehefrau meines Mandanten hat mir aber von entsprechenden Beobachtungen
    berichtet.
    Kein Besucher hat einen Anlass für den Erlass einer solchen Anordnung geschaffen oder
    auch nur schaffen können.
    Das Klatschen nach dem Ende des Schlussvortrages des Angeklagten am 27.6.2023
    (gegen 18.00 Uhr) rechtfertigt eine solche Anordnung jedenfalls unter keinem
    Gesichtspunkt, ganz unabhängig davon, dass das singuläre Klatschen nach (!) einem
    Schlussvortrag keinen Verfahrensbeteiligten stören konnte und auch für die Zuschauer klar
    war, dass die Sitzung nach dem Schlussvortrag des Angeklagten ohnehin geschlossen
    werden würde.
    Diese – in dieser Verfügung vom 28.6.2023 mit keinem Wort begründete – Anordnung war
    und ist unter keinem Gesichtspunkt veranlasst und ist in jeder Hinsicht rechtswidrig, da das
    mit ihr verfolgte Ziel nur darin bestehen kann, Interessenten von einem Besuch dieser
    Strafsachen abzuschrecken und Besucher selbst für vollkommen belanglose Vorfällen wie
    das Klatschen nach einem Schlussvortrag abstrafen zu können. Denn genau zu diesem
    Zwecke möchte die Vors. Richterin ja deren Personalien feststellen können. Ein Besucher
    „könnte“ ja noch einmal so unverfroren sein Beifall zu spenden, was dann unbedingt mit
    einem Bußgeld zu ahnden wäre.
    Dabei müsste auch die Vors. Richterin Breywisch-Lepping eigentlich wissen, dass man
    Besucher einer Sitzung nicht schon für solche Bagatellen sofort mit einem Ordnungsgeld
    belegen kann.
    Personen, die eine öffentliche Sitzung tatsächlich stören würden, können regelmäßig schon
    dadurch zur Ordnung gerufen werden, dass sie moderat ermahnt werden.
    Die Androhung oder gar sofortige Festsetzung eines Ordnungsgeldes für das Spenden von
    Beifall nach einem Schlussvortrag ganz am Ende einer Sitzung? Das präventive
    Einsammeln von Ausweiskopien zur Ermöglichung der vereinfachten Feststellung der
    Identität eines „Beifallspenders“?
    Das wäre im Grunde einfach nur lächerlich, wenn es nicht den Grundsatz der Öffentlichkeit
    mit Füßen treten würde.
    Besonders befremdlich ist die Anordnung, dass von diesen Ausweisen auch noch
    Ablichtungen/Fotos zu fertigen sind, damit diese nach der Sitzung der Vorsitzenden
    ausgehändigt werden können.
    Diese Anordnung ist in besonderem Maße geeignet, potentielle Zuschauer von einem
    Besuch der Strafsache abzuhandeln, zumal viele Zuschauer der Vors. Richterin ohnehin
    schon mit tiefem Misstrauen begegnen.
    Diese Anordnungen zu Ziff. I entsprechen im Übrigen genau dem, was den Zuschauern
    schon am 1. Verhandlungstag zugemutet worden ist. Auch da sollten Besucher, die zu
    diesem Zeitpunkt ja noch gar nicht irgendwie störend auffallen konnten, ihre Ausweise
    abgeben, damit diese für die Vors. Richterin Breywisch-Lepping kopiert werden können. Auf
    Nachfrage der Betroffenen – die die Wahlverteidiger gegenüber dem Gericht auch als
    Zeugen hierfür benannt haben – hat eine Beamtin ausdrücklich bestätigt, dass diese
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    Regelung auf eine entsprechende Anordnung der Vorsitzenden Richterin Breywisch-
    Lepping zurückgehe.
    Die Vorsitzende Richterin Breywisch-Lepping hat später, als ihr die Wahlverteidiger das
    vorgehalten haben, dementiert, eine solche Anordnung am 1. Verhandlungstag erteilt zu
    haben. Dies wäre angeblich ein eigenmächtiges Vorgehen eines Wachtmeisters gewesen.
    Und jetzt offenbart die Vorsitzende Richterin, dass durch eben diese sitzungspolizeilichen
    Verfügungen vom 28.6.2023, dass sie tatsächlich dazu fähig ist eine solche Anordnung in
    die Welt zu setzen.
    Das bestätigt nachträglich den Verdacht, dass die Vors. Richterin auch schon am 1.
    Verhandlungstag für eine inhaltsgleiche Anordnung gegenüber den Zuschauern
    verantwortlich war und nicht irgendein eigenmächtig agierender Wachtmeister. Das würde
    bedeuten, dass die Angeklagten, die Wahlverteidiger und das Publikum von der Vors.
    Richterin Breywisch-Lepping in dieser Frage angelogen worden wären. Das muss
    dienstrechtlich aufgeklärt werden.
    Individuelle schwere Verstöße – das Spenden von Beifall nach einem Vortrag ist mit
    Gewissheit kein solcher Verstoß – könnten bei Bedarf auch unabhängig von einer solchen
    Anordnung noch im Sitzungssaal aufgeklärt werden.
    Solche schweren Verstöße gegen die Sitzungsordnung hat es in diesem Verfahren aber –
    wie gesagt – zu keiner Zeit gegeben.
    Schon deshalb ist nicht erkennbar, warum wiederholt förmlich mit Kanonen auf Spatzen
    geschossen wurde, es sei denn, man ist bereit die Realitäten anzuerkennen: die Zuschauer,
    die diese Strafsachen verfolgen wollen, sollen schikaniert und dadurch vom Besuch der
    Strafsachen abgehalten werden.
    Solche Anordnungen können nicht schon deshalb ergehen, weil das große Interesse der
    Öffentlichkeit an dem Fortgang dieser Strafsache von der Vors. Richterin zunehmend als
    Belastung empfunden wird.
    Die Verwirklichung des Grundsatzes der Öffentlichkeit hängt nicht davon ab, dass sich die
    Zuschauer so ruhig verhalten, dass sie für die Vors. Richterin gleichsam
    „unsichtbar“ werden.
    Nochmals: Es ist auch unter keinem Gesichtspunkt zu rechtfertigen, dass am 27.6.2023
    nach dem Ende der Sitzung gegen 18 Uhr alle (!) Zuschauer mehrere Minuten lang daran
    gehindert wurden den Sitzungssaal zu verlassen.
    Es überrascht, dass die Vors. Richterin mit einem solchen Vorgehen einen absoluten
    Revisionsgrund nach dem nächsten schafft.
    Wenn deshalb vor dem 29.6.2023 kein weiterer Befangenheitsantrag eingereicht wurde,
    dann nur deshalb, weil der Angeklagte nun endlich Klarheit haben und erfahren wollte, mit
    welchem Inhalt das Teilurteil in seiner Strafsache verkündet wird.
    Bei dieser Gelegenheit möchte ich darauf hinweisen, dass während der gesamten
    mehrmonatigen Verhandlung immer wieder eindeutig zu beobachten, dass die Vors.
    Richterin Breywisch-Lepping dem Publikum, das ein so großes Interesse am Verlauf dieser
    Strafsachen hat, geradezu feindselig begegnet.
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    Das große öffentliche Interesse am Schicksal der Eheleute Habig bringt sie – wie ihr
    nervöses Verhalten während vieler Sitzungen zeigt – offensichtlich in sehr sehr große
    Verlegenheit.
    Gibt es denn hier was zu verdecken oder zu vertuschen?
    Offenbart dieser Strafprozess denn Sachverhalte, etwa unlautere Ermittlungsmethoden, die
    für die Vors. Richterin Breywisch-Lepping oder insbesondere die Vertreterin der
    Staatsanwaltschaft, Frau Dr. Linnenbank, irgendwie unangenehm oder gar peinlich sind?
    Dafür gibt es zahlreiche konkrete Anhaltspunkte. Und es gibt zahlreiche konkrete
    Anhaltspunkte dafür, dass solche Sachverhalte, die z.B. eine systematische Täuschung aller
    hier involvierten vormaligen Patienten und Zeugen und die Ausübung von massivem Druck
    auf viele dieser Zeugen während der Hausdurchsuchungen belegen, bis in die
    Urteilsbegründung hinein pauschal dementiert und damit regelrecht vertuscht werden
    sollen.
    Das alles soll erst in der Revisionsbegründung vertieft werden, aber auch ich habe den
    Eindruck, dass die Vors. Richterin Breywisch-Lepping ein besonderes Interesse daran hat,
    das Fehlverhalten der Staatsanwältin Dr. Linnenbank unter den Teppich zu kehren.
    Begründet wird dieser Verdacht, dass die beiden gut befreundet sind, insbesondere auch
    dadurch, dass sich während der gesamten Strafverhandlung für alle Prozessbeobachter –
    und auch die Wahlverteidiger – zunehmend der Eindruck verfestigt hat, dass die Vors.
    Richterin Breywisch-Lepping und die Staatsanwältin Dr. Linnenbank offenbar gut befreundet
    sind.
    So hat die Vors. Richterin Breywisch-Lepping immer wieder mit einem – zuweilen
    verlegenen – Lächeln den Blickkontakt mit der Staatsanwältin Dr. Linnenbank gesucht,
    gerade so, als würde sie damit stets um Bestätigung bitten, gerade auch dann, wenn die
    Wahlverteidiger gesprochen haben.
    Erklärungen der Wahlverteidiger wurden immer wieder unterbrochen, beanstandet oder mit
    endlosen Fragen gestört, während das Verhalten und die Erklärungen der Staatsanwältin
    Dr. Linnenbank faktisch nie von der Vors. Richterin beanstandet worden sind, auch dann
    nicht, wenn Frau Dr. Linnenbank einige Zeugen z.B. sogar noch zu einer Zeit, als sie es
    besser wissen musste, in öffentlicher Sitzung mit der Aussage täuschen wollte, dass sie
    nicht geimpft worden sein können, weil ihr Covid-19-Antikörpertest doch negativ ausgefallen
    sei.
    Durch meinen Verteidigungsvortrag, der auf die sachverständigen Aussagen von Prof.
    Cullen Bezug nimmt, habe ich frühzeitig nachgewiesen, dass der Antikörpertest eben
    gerade nicht beweisen kann, dass jemand nicht „geimpft“ wurde bzw. eine Covid-19-
    Injektion erhalten hat.
    Das muss hier nicht weiter vertieft werden, da das bereits in mehreren Schriftsätzen zu
    dieser Strafsache geschehen ist, und das würde auch von dem eigentlichen Anlass dieser
    Dienstaufsichtsbeschwerde ablenken: Der zutiefst schikanöse und unwürdige Umgang der
    Vors. Breywisch-Lepping mit dem Publikum in den Strafsachen der Eheleute Habig.
    Im Übrigen: Nach der Sitzung am 27.6.2023 haben Besucher des Prozesses beobachten
    können, dass die Vors. Richterin Breywisch-Lepping und die Staatsanwältin Dr. Linnenbank
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    gemeinsam zum Parkplatz gegangen sind. Als die Vors. Richterin Breywisch-Lepping
    bemerkte, dass sie dabei beobachtet wird, soll sie wenig erfreut reagiert haben.
    Die Neutralität und Unabhängigkeit der Vors. Richterin Breywisch-Lepping ist somit
    nachdrücklich in Frage gestellt.
    Sie hätte ihre eigene Befangenheit wegen ihrer offenkundigen freundschaftlichen
    Beziehung zu Frau Dr. Linnenbank öffentlich einräumen und die Konsequenzen aus ihrer
    Befangenheit ziehen müssen.
    In jedem Falle hat sich die Vors. Richterin Breywisch-Lepping durch ihren willkürlichen und
    schikanösen Umgang mit dem Publikum, das im Einklang mit dem Grundsatz der
    Öffentlichkeit das Prozessgeschehen in diesen Strafsachen beobachten möchte, wiederholt
    zutiefst unwürdig verhalten und dem Ansehen der Bochumer Justiz schweren Schaden
    zugefügt.
    Dass dieses Ansehen der Bochumer Justiz durch das am gestrigen Tage verkündete Urteil
    förmlich pulverisiert worden ist, das werden auch Sie absehbar noch zur Kenntnis nehmen
    müssen, selbst wenn die Bochumer Lokalpresse die Richter, die an diesem unsäglichen
    Richterspruch beteiligt waren, dafür sicherlich mit Lob überschütten und einen verbalen
    Siegeslorbeer verleihen möchten.

  2. “Neuerlich nahezu unglaubliche Politjustiz in Deutschland: Die Verurteilung eines Ärztepaares wegen angeblich falscher Atteste zu unbedingten Haftstrafen um Menschen von der gesundheitsschädlichen Masken- und Impflicht zu befreien, führt nur zu weiteren Schäden für Patienten und Ärzte insgesamt. Individuelle und wirksame Behandlung von Krankheiten wird durch solche Urteile erschwert oder sogar unmöglich gemacht. Es setzt die Serie rechtsradikaler Politurteile in Deutschland fort.”

    https://tkp.at/2023/07/22/schandurteil-in-deutschland-gegen-aerztepaar-richtet-sich-gegen-freie-wahl-der-patienten/

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