Terrorurteil gegen Heinrich Habig
Völlig blind und Recht und Gesetz missachtend verurteilte die Richterin heute in Bochum den Arzt zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis. Dieser Arzt schützte seine Patienten auch unter Druck und Gefahr vor den teils tödlichen und schwer körperverletzenden Injektionen. Nach übereinstimmendem Eindruck ist Heinrich Habig ein liebenswerter Arzt, der nur seinem Gewissen folgte.
Die vorsitzende Richterin beging fortlaufend Rechtsbrüche, die ein Laie nicht alle aufzählen kann. Sie beugte das Recht und hatte stur nur die Verurteilung im Sinn. Sie tuschelte während der Verhandlung dauernd mit der Staatsanwältin und ließ die Ausweise der Zuschauer fotokopieren. Von Hinweisen auf ihr rechtsbrüchiges Vorgehen ließ sie sich nicht beeindrucken. Beweisanträge wurden abgeschmettert. Eine Befangenheit wollte sie nicht erkennen. Die Blamage der Justiz ist ungeheuerlich. Will die Justiz diese Richterin noch einem Angeklagten in Zukunft zumuten? Das kann man sich kaum vorstellen.
Dr. Habig sitzt weiter in Untersuchungs (Erpressungs-)-Haft. Die Kammer wird durch die oberen Gerichte gedeckt. Ein Trauerspiel ohne Ende. Die Wut und die Empörung sind unter den Prozessbeteiligten groß; der falsche Mann sitzt vor Gericht. Das ist die Meinung der Prozessbeobachter, sie fühlen sich an die dunkle Zeit Deutschlands erinnert. Die Täter, die in der Regierung sitzen und so viel Unglück über die Menschen gebracht haben, müssten angeklagt werden. Das will diese Kammer um jeden Preis verhindern.
Nach 1945 wurden nur wenige Richter, die mitgemacht hatten, verurteilt. Wann wird heute 1945 eintreten?
Prof. Stefan Homburg: „Wer hier formal argumentiert, hätte damals auch Oskar Schindler ins Gefängnis geschickt, weil dieser gegen Nazi- Gesetze verstieß“
An den
Präsidenten des Landgerichts Bochum
Herrn Prof. Dr. Dieter Coburger
Josef-Neuberger-Str.
44787 Bochum
beA
AZ. 20/2023
Selfkant, den 30.6.2023
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Vorsitzende Richterin der 12. Strafkammer
Frau Breywisch-Lepping
Sehr geehrter Herr Landgerichtspräsident Prof. Dr. Coburger,
hiermit reiche ich gegen die Vors. Richterin Frau Breywisch-Lepping
Dienstaufsichtsbeschwerde
ein.
Begründung:
Ich bin der Wahlverteidiger des Angeklagten Heinrich-Karl Werner Habig in den Strafsachen
gegen Habig – AZ. 12 KLs-35 Js 540/22-6/23 und gegen Habig u.a. – AZ. 12 KLs-35 Js
540/22-34/22.
Seit meiner Bestellung als Wahlverteidiger ab Anfang Februar 2023 hat mich im negativen
Sinne immer wieder fasziniert, was die Vors. Richterin Breywisch-Lepping unter einer
sachgerechten Verhandlungsleitung versteht und welches Verständnis sie insbesondere
von dem Grundsatz der Öffentlichkeit hat.
Es hätte also schon mehrere Anlässe gegeben, um gegen Frau Breywisch-Lepping eine
Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Die zahlreichen Befangenheitsanträge, die der
Wahlverteidiger der mitangeklagten Ehefrau meines Mandanten, der Kollege Stefan
Schlüter, und ich seit Februar wegen der wiederholt willkürlichen und offenkundig
hochbefangenen Prozessführung der Vors. Richterin Breywisch-Lepping eingereicht haben,
dokumentieren das.
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Der Grundsatz der Öffentlichkeit wird in diesen Strafsachen seit dem 1. Verhandlungstag
durchgehend verletzt, insbesondere durch die Anordnung und Aufrechterhaltung einer
zusätzlichen Sicherheitsschleuse im Eingangsbereich zu dem Sitzungssaal, aber auch
durch einen geradezu schikanösen Umgang mit den Zuschauern durch die Vors. Richterin.
Eine solche Sicherheitsschleuse war zu keiner Zeit durch irgendwelche konkret
nachvollziehbaren Umstände veranlasst und zu keiner Zeit zu rechtfertigen. Ganz im
Gegenteil. Das Publikum hat sich stets sehr friedlich verhalten, auch außerhalb des
Sitzungsaales. Viele Zuschauer sind beispielsweise auch während der Sitzungspausen in
den Räumen der Kantine immer wieder Mitgliedern dieser 12. Strafkammer und auch den
Vertreterinnen der Staatsanwaltschaft Bochum persönlich begegnet, ohne dass es dabei zu
irgendwelchen negativen Vorfällen gekommen wäre.
So und nicht anders sah sie in Wahrheit aus, die „Sicherheitslage“, die angeblich zu einer
zusätzlichen Sicherheitsschleuse Anlass gab.
Was dem Fass aber schließlich endgültig den Boden ausgeschlagen hat, das ist der
Umstand, dass die Vors. Richterin Breywisch-Lepping in dem Verfahren zu AZ. 12
KLs-35 Js 540/22-6/23 am 27.6 alle (!) Zuschauer nach dem Ende der Sitzung (gegen
18.00 Uhr) für mehrere Minuten daran gehindert hat den Sitzungsaal zu verlassen.
Von einem vergleichbaren Vorgehen eines Vors. Richters – in irgendeiner
Verhandlung – hatte ich bis dahin noch nicht einmal gehört.
Würden Sie also bitte mir und der gesamten Öffentlichkeit erklären, warum die
Zuschauer einer öffentlichen Strafverhandlung in Ihrem Landgericht auf diese Art und
Weise schikaniert und von dem (weiteren) Besuch von öffentlichen Sitzungen in
diesen Strafsachen abgehalten werden?
Anlass für diese groteske Anordnung, die m.E. sogar den Tatverdacht einer Nötigung im Amt
und der Freiheitsberaubung begründet, war der Umstand, dass einige Besucher meinem
Mandanten am 27.6.2023 unmittelbar nach Beendigung seines sehr emotionalen
Schlussvortrags, der alle Besucher zutiefst berührt hat, spontan Beifall gespendet haben.
Mehrere Zuschauer waren – wie sie mir später berichteten – angesichts der Worte meines
Mandanten zu Tränen gerührt und konnten gar nicht anders, als ihm dafür mit ein wenig
Beifall großen Respekt zu zollen.
Wie kann man angesichts solcher Umstände so kalt und herzlos reagieren und das
Publikum für eine derart zutiefst menschliche Reaktion dann auch noch festhalten wollen,
damit man einige von ihnen für diesen Beifall mit einem Ordnungsgeld belegen kann??
Allen Anwesenden, d.h. allen Verfahrensbeteiligten und auch den Zuschauern, gingen zu
diesem Zeitpunkt zudem davon aus, dass die Sitzung ohnehin unmittelbar nach diesem
Schlussvortrag meines Mandanten unterbrochen und am 29.6.2023 mit der Verkündung
eines „Teil“-Urteils fortgesetzt werden würde.
Schon vor diesem Hintergrund war es gar nicht möglich, dass der ordnungsgemäße Ablauf
dieser Sitzung vom 27.6.2023 durch diesen spontanen Beifall in irgendeiner Form hätte
beeinträchtigt werden können.
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Ich habe es schon mehrfach – auch in einem Verfahren vor einem Bundesgericht – erlebt,
dass Verfahrensbeteiligten wegen ihrer Beiträge vom Publikum spontan Beifall gespendet
worden ist. Auf solche Ereignisse haben die Vors. Richter stets sehr moderat reagiert.
Ganz anders aber die Vors. Richterin Breywisch-Lepping, die in der Strafsache beider
Eheleute Habig zwei Besucher der Sitzung sogar einmal scharf dafür gerügt hat, dass sie
sich im nicht hörbaren Bereich (!!) unterhalten haben. Kein Verfahrensbeteiligter hatte ein
störendes Gespräch gehört. Auf Nachfrage der Wahlverteidiger bestätigte die Vors.
Richterin Breywisch-Lepping, dass das Geflüster dieser beiden Besucher auch für sie
lediglich optisch wahrnehmbar war.
Am 28.6.2023 hat die Vors. Richterin Breywisch-Lepping in ihrer Eigenschaft als Vors.
Richterin der 12. großen Strafkammer aus Anlass des oben beschriebenen Beifalls in der
Sitzung vom 27.6.2023 in beiden vorgenannten Strafsachen dann sogar noch eine
sitzungspolizeiliche Verfügung erlassen, die jeweils zu Ziff. I. folgende Regelungen
beinhaltet (Zitat):
„Sämtliche Zuschauer haben bei Betreten des Saales einen amtlichen Ausweis über ihre
Person vorzulegen. Ohne Vorlage eines Ausweises erfolgt kein Zutritt zum Saal.
Von den Ausweisen sind Ablichtungen/Fotos zu fertigen. Die Ablichtungen sind
unverzüglich nach der Sitzung der Vorsitzenden auszuhändigen und werden spätestens an
dem auf den Sitzungstag folgenden Werktag vernichtet, sofern diese nicht zur Verfolgung
von Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder zur Durchsetzung von Ordnungsmaßnahmen
benötigt werden.“
Das setzt dem ganzen Fehlverhalten endgültig die Krone auf.
In dem Verfahren zu 12 KLs-35 Js 540/22-6/23 habe ich noch am 28.6.2023 schriftsätzlich
beantragt, diese Regelungen zu Ziff. I. sofort, jedenfalls noch vor dem Einlass des
Publikums zu dieser Strafsache am 29.6.2023 aufzuheben, freilich ohne Erfolg. In dem
vorgenannten Parallelverfahren der Eheleute Habig wurde dieser Antrag dann in öffentlicher
Sitzung gestellt.
Die vorgenannten Regelungen sind jedenfalls in meiner anwaltlichen Erfahrung ohne jedes
Beispiel und verletzen evident den Grundsatz der Öffentlichkeit.
Dass solche Regelungen zugleich einen absoluten Revisionsgrund abgeben muss ich hier
nicht vertiefen. Solche Ausführungen bleiben der Revisionsbegründung vorbehalten.
Auch wenn es eigentlich nicht weiter begründet werden müsste: Bereits die Anordnung,
dass „sämtliche“ Zuschauer bei Betreten des Saales einen amtlichen Ausweis über ihre
Person vorlegen müssen, da sie andernfalls keinen Zutritt zum Saal erhalten, war und ist
geeignet, Interessierte von dem Besuch dieser Strafsache abzuschrecken.
Folglich kam es am 29.6.2023 auch zu hitzigen Debatten vor dem Sitzungsaal zu dieser
Strafsache zwischen einigen Personen, die den Prozess besuchen wollten, und einigen der
anwesenden Wachtmeister.
Es ist auch davon auszugehen, dass einige Personen unter diesen Umständen davon
abgesehen haben den Sitzungssaal zu betreten. Ich kann das zwar nicht aus eigener
Wahrnehmung bestätigen, da ich mich zu Beginn der Sitzung natürlich im Sitzungssaal
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befand. Die Ehefrau meines Mandanten hat mir aber von entsprechenden Beobachtungen
berichtet.
Kein Besucher hat einen Anlass für den Erlass einer solchen Anordnung geschaffen oder
auch nur schaffen können.
Das Klatschen nach dem Ende des Schlussvortrages des Angeklagten am 27.6.2023
(gegen 18.00 Uhr) rechtfertigt eine solche Anordnung jedenfalls unter keinem
Gesichtspunkt, ganz unabhängig davon, dass das singuläre Klatschen nach (!) einem
Schlussvortrag keinen Verfahrensbeteiligten stören konnte und auch für die Zuschauer klar
war, dass die Sitzung nach dem Schlussvortrag des Angeklagten ohnehin geschlossen
werden würde.
Diese – in dieser Verfügung vom 28.6.2023 mit keinem Wort begründete – Anordnung war
und ist unter keinem Gesichtspunkt veranlasst und ist in jeder Hinsicht rechtswidrig, da das
mit ihr verfolgte Ziel nur darin bestehen kann, Interessenten von einem Besuch dieser
Strafsachen abzuschrecken und Besucher selbst für vollkommen belanglose Vorfällen wie
das Klatschen nach einem Schlussvortrag abstrafen zu können. Denn genau zu diesem
Zwecke möchte die Vors. Richterin ja deren Personalien feststellen können. Ein Besucher
„könnte“ ja noch einmal so unverfroren sein Beifall zu spenden, was dann unbedingt mit
einem Bußgeld zu ahnden wäre.
Dabei müsste auch die Vors. Richterin Breywisch-Lepping eigentlich wissen, dass man
Besucher einer Sitzung nicht schon für solche Bagatellen sofort mit einem Ordnungsgeld
belegen kann.
Personen, die eine öffentliche Sitzung tatsächlich stören würden, können regelmäßig schon
dadurch zur Ordnung gerufen werden, dass sie moderat ermahnt werden.
Die Androhung oder gar sofortige Festsetzung eines Ordnungsgeldes für das Spenden von
Beifall nach einem Schlussvortrag ganz am Ende einer Sitzung? Das präventive
Einsammeln von Ausweiskopien zur Ermöglichung der vereinfachten Feststellung der
Identität eines „Beifallspenders“?
Das wäre im Grunde einfach nur lächerlich, wenn es nicht den Grundsatz der Öffentlichkeit
mit Füßen treten würde.
Besonders befremdlich ist die Anordnung, dass von diesen Ausweisen auch noch
Ablichtungen/Fotos zu fertigen sind, damit diese nach der Sitzung der Vorsitzenden
ausgehändigt werden können.
Diese Anordnung ist in besonderem Maße geeignet, potentielle Zuschauer von einem
Besuch der Strafsache abzuhandeln, zumal viele Zuschauer der Vors. Richterin ohnehin
schon mit tiefem Misstrauen begegnen.
Diese Anordnungen zu Ziff. I entsprechen im Übrigen genau dem, was den Zuschauern
schon am 1. Verhandlungstag zugemutet worden ist. Auch da sollten Besucher, die zu
diesem Zeitpunkt ja noch gar nicht irgendwie störend auffallen konnten, ihre Ausweise
abgeben, damit diese für die Vors. Richterin Breywisch-Lepping kopiert werden können. Auf
Nachfrage der Betroffenen – die die Wahlverteidiger gegenüber dem Gericht auch als
Zeugen hierfür benannt haben – hat eine Beamtin ausdrücklich bestätigt, dass diese
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Regelung auf eine entsprechende Anordnung der Vorsitzenden Richterin Breywisch-
Lepping zurückgehe.
Die Vorsitzende Richterin Breywisch-Lepping hat später, als ihr die Wahlverteidiger das
vorgehalten haben, dementiert, eine solche Anordnung am 1. Verhandlungstag erteilt zu
haben. Dies wäre angeblich ein eigenmächtiges Vorgehen eines Wachtmeisters gewesen.
Und jetzt offenbart die Vorsitzende Richterin, dass durch eben diese sitzungspolizeilichen
Verfügungen vom 28.6.2023, dass sie tatsächlich dazu fähig ist eine solche Anordnung in
die Welt zu setzen.
Das bestätigt nachträglich den Verdacht, dass die Vors. Richterin auch schon am 1.
Verhandlungstag für eine inhaltsgleiche Anordnung gegenüber den Zuschauern
verantwortlich war und nicht irgendein eigenmächtig agierender Wachtmeister. Das würde
bedeuten, dass die Angeklagten, die Wahlverteidiger und das Publikum von der Vors.
Richterin Breywisch-Lepping in dieser Frage angelogen worden wären. Das muss
dienstrechtlich aufgeklärt werden.
Individuelle schwere Verstöße – das Spenden von Beifall nach einem Vortrag ist mit
Gewissheit kein solcher Verstoß – könnten bei Bedarf auch unabhängig von einer solchen
Anordnung noch im Sitzungssaal aufgeklärt werden.
Solche schweren Verstöße gegen die Sitzungsordnung hat es in diesem Verfahren aber –
wie gesagt – zu keiner Zeit gegeben.
Schon deshalb ist nicht erkennbar, warum wiederholt förmlich mit Kanonen auf Spatzen
geschossen wurde, es sei denn, man ist bereit die Realitäten anzuerkennen: die Zuschauer,
die diese Strafsachen verfolgen wollen, sollen schikaniert und dadurch vom Besuch der
Strafsachen abgehalten werden.
Solche Anordnungen können nicht schon deshalb ergehen, weil das große Interesse der
Öffentlichkeit an dem Fortgang dieser Strafsache von der Vors. Richterin zunehmend als
Belastung empfunden wird.
Die Verwirklichung des Grundsatzes der Öffentlichkeit hängt nicht davon ab, dass sich die
Zuschauer so ruhig verhalten, dass sie für die Vors. Richterin gleichsam
„unsichtbar“ werden.
Nochmals: Es ist auch unter keinem Gesichtspunkt zu rechtfertigen, dass am 27.6.2023
nach dem Ende der Sitzung gegen 18 Uhr alle (!) Zuschauer mehrere Minuten lang daran
gehindert wurden den Sitzungssaal zu verlassen.
Es überrascht, dass die Vors. Richterin mit einem solchen Vorgehen einen absoluten
Revisionsgrund nach dem nächsten schafft.
Wenn deshalb vor dem 29.6.2023 kein weiterer Befangenheitsantrag eingereicht wurde,
dann nur deshalb, weil der Angeklagte nun endlich Klarheit haben und erfahren wollte, mit
welchem Inhalt das Teilurteil in seiner Strafsache verkündet wird.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich darauf hinweisen, dass während der gesamten
mehrmonatigen Verhandlung immer wieder eindeutig zu beobachten, dass die Vors.
Richterin Breywisch-Lepping dem Publikum, das ein so großes Interesse am Verlauf dieser
Strafsachen hat, geradezu feindselig begegnet.
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Das große öffentliche Interesse am Schicksal der Eheleute Habig bringt sie – wie ihr
nervöses Verhalten während vieler Sitzungen zeigt – offensichtlich in sehr sehr große
Verlegenheit.
Gibt es denn hier was zu verdecken oder zu vertuschen?
Offenbart dieser Strafprozess denn Sachverhalte, etwa unlautere Ermittlungsmethoden, die
für die Vors. Richterin Breywisch-Lepping oder insbesondere die Vertreterin der
Staatsanwaltschaft, Frau Dr. Linnenbank, irgendwie unangenehm oder gar peinlich sind?
Dafür gibt es zahlreiche konkrete Anhaltspunkte. Und es gibt zahlreiche konkrete
Anhaltspunkte dafür, dass solche Sachverhalte, die z.B. eine systematische Täuschung aller
hier involvierten vormaligen Patienten und Zeugen und die Ausübung von massivem Druck
auf viele dieser Zeugen während der Hausdurchsuchungen belegen, bis in die
Urteilsbegründung hinein pauschal dementiert und damit regelrecht vertuscht werden
sollen.
Das alles soll erst in der Revisionsbegründung vertieft werden, aber auch ich habe den
Eindruck, dass die Vors. Richterin Breywisch-Lepping ein besonderes Interesse daran hat,
das Fehlverhalten der Staatsanwältin Dr. Linnenbank unter den Teppich zu kehren.
Begründet wird dieser Verdacht, dass die beiden gut befreundet sind, insbesondere auch
dadurch, dass sich während der gesamten Strafverhandlung für alle Prozessbeobachter –
und auch die Wahlverteidiger – zunehmend der Eindruck verfestigt hat, dass die Vors.
Richterin Breywisch-Lepping und die Staatsanwältin Dr. Linnenbank offenbar gut befreundet
sind.
So hat die Vors. Richterin Breywisch-Lepping immer wieder mit einem – zuweilen
verlegenen – Lächeln den Blickkontakt mit der Staatsanwältin Dr. Linnenbank gesucht,
gerade so, als würde sie damit stets um Bestätigung bitten, gerade auch dann, wenn die
Wahlverteidiger gesprochen haben.
Erklärungen der Wahlverteidiger wurden immer wieder unterbrochen, beanstandet oder mit
endlosen Fragen gestört, während das Verhalten und die Erklärungen der Staatsanwältin
Dr. Linnenbank faktisch nie von der Vors. Richterin beanstandet worden sind, auch dann
nicht, wenn Frau Dr. Linnenbank einige Zeugen z.B. sogar noch zu einer Zeit, als sie es
besser wissen musste, in öffentlicher Sitzung mit der Aussage täuschen wollte, dass sie
nicht geimpft worden sein können, weil ihr Covid-19-Antikörpertest doch negativ ausgefallen
sei.
Durch meinen Verteidigungsvortrag, der auf die sachverständigen Aussagen von Prof.
Cullen Bezug nimmt, habe ich frühzeitig nachgewiesen, dass der Antikörpertest eben
gerade nicht beweisen kann, dass jemand nicht „geimpft“ wurde bzw. eine Covid-19-
Injektion erhalten hat.
Das muss hier nicht weiter vertieft werden, da das bereits in mehreren Schriftsätzen zu
dieser Strafsache geschehen ist, und das würde auch von dem eigentlichen Anlass dieser
Dienstaufsichtsbeschwerde ablenken: Der zutiefst schikanöse und unwürdige Umgang der
Vors. Breywisch-Lepping mit dem Publikum in den Strafsachen der Eheleute Habig.
Im Übrigen: Nach der Sitzung am 27.6.2023 haben Besucher des Prozesses beobachten
können, dass die Vors. Richterin Breywisch-Lepping und die Staatsanwältin Dr. Linnenbank
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gemeinsam zum Parkplatz gegangen sind. Als die Vors. Richterin Breywisch-Lepping
bemerkte, dass sie dabei beobachtet wird, soll sie wenig erfreut reagiert haben.
Die Neutralität und Unabhängigkeit der Vors. Richterin Breywisch-Lepping ist somit
nachdrücklich in Frage gestellt.
Sie hätte ihre eigene Befangenheit wegen ihrer offenkundigen freundschaftlichen
Beziehung zu Frau Dr. Linnenbank öffentlich einräumen und die Konsequenzen aus ihrer
Befangenheit ziehen müssen.
In jedem Falle hat sich die Vors. Richterin Breywisch-Lepping durch ihren willkürlichen und
schikanösen Umgang mit dem Publikum, das im Einklang mit dem Grundsatz der
Öffentlichkeit das Prozessgeschehen in diesen Strafsachen beobachten möchte, wiederholt
zutiefst unwürdig verhalten und dem Ansehen der Bochumer Justiz schweren Schaden
zugefügt.
Dass dieses Ansehen der Bochumer Justiz durch das am gestrigen Tage verkündete Urteil
förmlich pulverisiert worden ist, das werden auch Sie absehbar noch zur Kenntnis nehmen
müssen, selbst wenn die Bochumer Lokalpresse die Richter, die an diesem unsäglichen
Richterspruch beteiligt waren, dafür sicherlich mit Lob überschütten und einen verbalen
Siegeslorbeer verleihen möchten.
https://tkp.at/2023/07/01/herzkrankheiten-und-thrombosen-als-folge-der-impfung-aerzte-wissen-bescheid-und-keiner-spricht-darueber/
„Neuerlich nahezu unglaubliche Politjustiz in Deutschland: Die Verurteilung eines Ärztepaares wegen angeblich falscher Atteste zu unbedingten Haftstrafen um Menschen von der gesundheitsschädlichen Masken- und Impflicht zu befreien, führt nur zu weiteren Schäden für Patienten und Ärzte insgesamt. Individuelle und wirksame Behandlung von Krankheiten wird durch solche Urteile erschwert oder sogar unmöglich gemacht. Es setzt die Serie rechtsradikaler Politurteile in Deutschland fort.“
https://tkp.at/2023/07/22/schandurteil-in-deutschland-gegen-aerztepaar-richtet-sich-gegen-freie-wahl-der-patienten/