Staufen, 24.01.2021, Dr. Thomas Külken
Dear attendees,
I am deeply impressed by your commitment. I thank you for standing up for justice and freedom and especially for justice and freedom of the medical profession...
Liebe Anwesende,
ich bin zutiefst beeindruckt von Eurem Engagement. Ich danke Euch für Euer Einstehen für Gerechtigkeit und Freiheit und insbesondere für Gerechtigkeit und Freiheit der ärztlichen Berufsausübung.
Es ist ja alles andere als lustig, wenn bei laufender Sprechstunde vor den Augen der Patienten plötzlich ein Trupp Polizisten, teilweise mit Revolvern bewaffnet, so als ginge es um einen Schwerverbrecher, in der Praxis steht und mich mit richterlichem Durchsuchungsbefehl zum Beschuldigten erklärt – und eine Beamtin angehalten wird, zur Sicherstellung von Computern und Handys umgehend das Untersuchungszimmer zu stürmen, obwohl ich ihr gesagt hatte, dass dort eine fast vollständig entkleidete Patientin auf die Fortsetzung der von mir gerade begonnenen körperlichen Untersuchung warte.
Der mir gemachte Vorwurf: Ich hätte 13 Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ohne Ansehen der jeweiligen Person ausgestellt. Dieser Vorwurf entbehrt jeder Grundlage, und darum kann ich hier auch ohne Probleme stehen; denn ich habe mich für nichts und vor niemandem zu schämen.
In letzter Zeit sind in Deutschland meines Wissens bereits 4 weitere Kolleginnen und Kollegen auf dieselbe Art „belästigt“ worden, um es milde auszudrücken.
Und ich frage mich: Was geht da vor in unserem Land?
Seit März 2020 brechen in Bund und Ländern die Regenten, die Behörden usw. bis hinunter zu den Schuldirektoren und Lehrern Tag für Tag die Verfassung und eine ganze Reihe von Gesetzen – und das mit verheerenden Folgen für die Menschen in unserem Land und in der Welt.
Und dieses Unrecht rechtfertigen die Verantwortlichen mit einer epidemischen Notlage von nationaler Tragweite. Diese Notlage hat es aber nie gegeben, und sie hat auch nie gedroht. Und alles das, was ich jetzt gesagt habe: dass die Verfassung und die Gesetze mit Füßen getreten werden und dass eine Überlastung des Gesundheitssystems zu keinem Zeitpunkt zu erwarten war:
Das sagen nicht nur ich und epidemiologisch kompetentere als ich.
Das hat – endlich – vor 2 Wochen auch ein Gericht in Weimar erstmals in vollem Umfang bestätigt!
Ich habe gesagt, dass ich mich für nichts und vor niemandem zu schämen habe. Wer sich allerdings in Grund und Boden zu schämen hätte, das sind die Verantwortlichen in der deutschen Justiz.
Denn Monat für Monat haben sie zu diesem monströsen Unrecht geschwiegen, das so unsäglich viel Leid und Verderben über die deutsche Bevölkerung und nicht nur über diese gebracht hat.
Wer aber in verantwortlicher Position zu einem Unrecht schweigt, der macht sich mitschuldig. Und wer sich verschuldet, der ist leider nur allzu oft geneigt, seine Schuld zu verdrängen und die Kraft, die da entsteht, nicht gegen sich, nicht nach innen zu richten, sondern nach außen zu kehren. Und dann – sucht man Schuldige; man entwickelt wie eine Gier nach Schuldigen.
Und in der augenblicklich herrschenden, populistisch aufgeheizten Massenhypnose scheint man es für opportun zu halten, Schuldige unter den politisch unangepassten Ärzten zu suchen und (allein durch die Praxisdurchsuchung selber) öffentlich an den Pranger zu stellen. Johann Peter Hebel hat dieses psychologische Phänomen zusammengefasst in dem Satz:
„Niemand ist geneigter, Unrecht zu tun, als wer Unrecht hat.“
Es ist ein Skandal für sich, dass es volle 10 Monate gebraucht hat, bis in Deutschland ein Richter in die Lage kam und diese Lage auch ergriffen hat, das geschehene und noch täglich weiter geschehende Unrecht beim Namen zu nennen.
Und er hat sehr deutliche Worte dafür gefunden. Er hat unter anderem geschrieben, dass das Wörtchen „unverhältnismäßig“ viel zu blass, viel zu farblos sei, um die kolossalen wirtschaftlichen, sozialen, psychischen und gesundheitlichen Schäden der verordneten Zwangs-Maßnahmen auch nur annähernd anzudeuten.
Es ist jetzt an der Justiz, endlich in die Pötte zu kommen und dem Verordnungswahnsinn ein Ende zu bereiten – und ebenso auch mit der langjährigen menschenverachtenden Gesetzgebung des IT- und Pharmalobbyisten Spahn gründlich aufzuräumen.
Und es ist an der Legislative, angesichts dieses Wahnsinns, der sich in unserem Lande so erschreckend hemmungslos Bahn brechen konnte, ein Gesetz zu erarbeiten und zu beschließen:
Ein Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einem Realitätsverlust der Regierung von nationaler Tragweite.
Ich danke Euch, dass Ihr gekommen seid!
Dr. Thomas Külken vor dem Ermittlungsrichter des
Amtsgerichts Freiburg am 28.1.2021:
Liebe Ermittlungsrichterinnen und Ermittlungsrichter hier in Freiburg und im Rest unserer Deutschen Demokratischen Republik,
in unserem Rechtssystem erlasst Ihr Beschlüsse, die nur Ihr erlassen dürft. Dazu gehört u. a. die Anordnung der Durchsuchung von Räumen und der Beschlagnahme. Und Ihr seid, so jedenfalls steht es auf dem Papier, Amtsträger mit richterlicher Unabhängigkeit.
Mit richterlicher Unabhängigkeit!? Im konkreten Fall lese ich, dass der Ermittlungsrichter seine Anschuldigung u. a. darauf stützt, dass der Beschuldigte „in der Vergangenheit wiederholt in der Öffentlichkeit mit Reden auftrat, in denen er die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie verharmloste und das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes als sozial und gesundheitlich schädlich wertete.“
Diese Formulierung, lieber Ermittlungsrichter, klingt nicht gerade nach richterlicher Unabhängigkeit. Denn ganz offensichtlich haben Sie ein Problem damit, dass die Corona-Politik der Regierung vom Beschuldigten öffentlich in Frage gestellt wird. Und ohne diese Ihre politische Befangenheit hätten Sie nie und nimmer diese so brutale wie grundlose Polizeiaktion geplant und veranlasst.
Und: mit Ihrer dreisten Behauptung, der Beschuldigte verharmlose die Auswirkungen der Pandemie, bedienen Sie sich des infamen Vokabulars der aktuellen Hetzkampagne gegen Maßnahmenkritiker. Richterliche Unabhängigkeit wäre etwas anderes.
Ermittlungsrichter in Deutschland!
■Wo wart Ihr, als man in Deutschland anfing, Zig-Millionen Unschuldige unter Generalverdacht zu stellen, zu entmündigen und einzusperren – nur weil sie nach jedem Einatmen wieder ausatmen?
■Wo wart Ihr, als man anfing, Millionen Wehrlose in Heimen mit Isolationshaft zu quälen?
■Wo wart Ihr, als man Millionen Unschuldigen Berufsverbot erteilte?
■Wo wart Ihr, als man Hunderttausenden die notwendigen Operationen und unentbehrlichen physiotherapeutischen und anderen Behandlungen verweigerte?
■Warum werdet Ihr nicht aktiv angesichts der allgemein bekannten Tatsache, dass Ärztinnen und Ärzte tausendfach Urkunden fälschen, indem sie auf den Totenscheinen vorsätzlich politisch erwünschte, aber medizinisch-falsche Todesursachen angeben?
■Wo wart Ihr, als man den Kindern und Jugendlichen die Schulen, Kitas und sozialen Kontakte wegnahm und sie nicht selten den schlimmsten häuslichen Nöten auslieferte?
■Wo wart Ihr, als man anfing, Schülerinnen und Schüler unter bisweilen übelsten Androhungen und
Demütigungen zu selbst-schädigendem Verhalten zu zwingen? – und behinderte Schüler vor anderen Schülern moralisch zu erniedrigen?
Das alles scheint Euch nie auch nur des kleinsten Anfangsverdachtes wert gewesen zu sein.
Aber: wenn sich dann notgedrungen Ärzte solcher Schülerinnen und Schüler und der verzweifelten Eltern annehmen, dann scheut Ihr keine Zeit und keine Mühe für den Versuch, ihnen auf Deubel komm raus irgendeinen juristischen Strick zu drehen. Und wahrscheinlich seid Ihr schon damit zufrieden, wenn die von Euch veranlassten Polizeiaktionen den unausweichlichen Medienrummel erzeugen, der die betreffenden Ärztinnen und Ärzte dem Pranger der öffentlichen Meinung ausliefert und die übrige Ärzteschaft abschreckt; ja – wovor eigentlich abschreckt?
Was denn wird uns, den Atteste ausstellenden Ärzten, eigentlich vorgeworfen? Was uns ausgetrieben werden soll, das ist das Nicht-Unterlassen ärztlicher Hilfeleistungen; was in der alten Normalität noch strafbar war, das Unterlassen einer medizinisch gebotenen Hilfeleistung, das wurde in der neuen Normalität zum ungeschriebenen Gebot.
Ich erwarte, dass jetzt endlich ein wirklich unabhängiger Ermittlungsrichter aufsteht, sich seine politisch befangenen Kolleginnen und Kollegen zur Brust nimmt und sie z.B. mit § 344 Strafgesetzbuch konfrontiert, wo es heißt:
«Wer als Amtsträger […] absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft. […] Der Versuch ist strafbar.»
Seit Monaten warte ich auf den Tag – und dieser Tag wird kommen –, von dem an nicht länger die Opfer der unrechtmäßigen und ruinösen Corona-Politik zur Rechenschaft gezogen werden, sondern die Täter.
Vielen Dank.
https://www.mwgfd.de/2021/02/hausarzt-dr-josef-thoma-aus-berlin-wenn-einem-der-kragen-platzt/