Ist die Ehe für Alle gerecht?
Wo bleibt denn der besondere Schutz der Frau, des schwächeren Teils in der Ehe? Hausarbeit und Kindererziehung sind in unserer Gesellschaft immer noch unterbewertet und im Berufsleben wird die Frau mit einem geringeren Lohn abgespeist; Gleichberechtigung mag ja sein, von Gleichstellung aber kann keine Rede sein. Der rechtliche Schutz durch die Ehegesetze soll diese Benachteiligung abmildern.
Wenn sich zwei gleich starke, gleichgeschlechtliche Partner zusammen tun und ehelichen, haben sie den grundgesetzlich abgesicherten Anspruch dies diskriminierungsfrei zu tun. Das darf aber nicht dazu führen, dass der besondere Schutz des Schwächeren und das ist bei heterosexuellen Ehen in der Regel die Frau, schwindet, indem so getan wird, als ob ihre Ehe eine Verbindung unter Gleichen wäre; jedenfalls solange die Frau ökonomisch benachteiligt ist und die Kindererziehung als niederrangig behandelt wird, ist der besondere gesellschaftliche Schutz geboten.
Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit gilt auch für die Verbindung von Mann und Frau und ist die höchste Verpflichtung des Staates. Eine Ehe für Alle ohne einen besonderen Schutz der Frau erfüllt diese Verpflichtung nicht.